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| Thread: Vorratsdatenspeicherung - Was haltet ihr davon?Tags:
 02.01.2008 16:24 Uhr
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Zitat: Das ist ja ein Fall für das Briefgeheimnis, und das steht im Grundgesetz, wenn ich mich nicht irre. Das wird noch dauern, bis sie das abgeschafft haben.
Ich kann mich ja täuschen, aber hängen das Fernmelde-/Telekommunikationsgeheimnis und das Briefgeheimnis nicht zusammen?
Das Fernmeldegeheimnis wurde noch nicht ganz abgeschafft, aber mit der der VDS angeschlagen.
Ich meine auch in letzter Zeit auf heise.de ein Zitat eines Politikers gelesen zu haben, in dem behauptet wird, dass \"Interessierte\" (in dem Fall wohl die Musikindustrie) Zugriff erhalten können.
Zitat wird nachgeliefert.
// edit
Zitat: Die gemeinsame Nutzung von Software und Servern soll danach technisch so gestaltet werden, dass \"diese auf Wunsch auch von anderen Bedarfsträgern genutzt werden kann\"
Quelle: Heise.de ( Klick)
___________________________ "Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren." - Benjamin Franklin
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 02.01.2008 16:26 Uhr
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Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis Zitat: ...unterliegen dem Fernmeldegeheimnis „der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war“ sowie „die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche“.
Ich interpretiere das so, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Fernmeldegeheimnis verstösst, da die Teilnehmer an einem Telekommunikationsvorgang protokolliert werden.
Wie kann also so ein Gesetz überhaupt ansatzweise durch den Bundestag komme?
Oder hab ich da was falsch verstanden?
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 02.01.2008 16:29 Uhr
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Zitat: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Der zweite Punkte wurde während des deutschen Herbstes hinzugefügt, wenn ich mich nicht irre. Und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist eben eine Beschränkung, das auf Grund eines Gesetzes angeordnet wird.
Im Prinzip bedeutet es, dass die Exekutive (Polizei) nicht alleine entscheiden darf, wann das Fernmeldegeheimnis beschränkt werden kann, sondern dass es von der Legislative (z.B. Bundestag) abgesegnet sein muss.
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 02.01.2008 16:41 Uhr
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Zitat: aber fragt dich jemand, wenn du in der Stadt aufgenommen wirst? Was meinst du mit \"aufgenommen\"? Von Überwachungskameras? Da muss meines Wissens nach ein Schild angebracht sein, dass überwacht wird, damit du dich theoretisch fernhalten könntest. Private Fotographen fragen dich wahrscheinlich nicht unbedingt.
Zitat: Dies ermöglicht eben die bessere Aufarbeitung von Verbrechen, deren Umfeld und ggf. Planungen im Vorfeld. Erinnert mich irgendwie an den Gesetzentwurf vom verdeckten Zugriff auf telekommunikationstechnische Systeme (Online-Überwachung). Dort stand glaub auch drinn, dass die Polizei das Recht hat, Daten von Personen aus dem Umfeld des Täters zu durchsuchen. Ich weiß den genauen Wortlaut nicht mehr, aber ich habe an jemanden in meiner ICQ-Liste geschrieben, dass nach der Formulierung auch Durchsuchungen meines PCs möglich sind, wenn der Verdächtige nur mich kennt (vllt irgendwie auf einer Liste stehen hat) und ich ihn nicht. Klar würde die Polizei auch mit den aktuellen Mitteln vorbeikommen und mal fragen. Aber es gäbe nicht direkt eine komplette Hausdurchsuchung. Außerdem kann man bei einer Hausdurchsuchung zuschauen. Soviel zur Aufarbeitung des Umfelds... Der Verdacht gegen das Umfeld wird bei diesen neuen Methoden (auch der VDS) wesentlich verstärkt und die Untersuchungsmethoden drastisch verstärkt.
Bei der VDS sieht man nicht, was mit den Daten passiert. Wer ruft sie ab? Ruft sie jemand ab? Wie lange schaut er sich die Daten an?
Auch andersrum (Überwacher => Verdächtiger) kann diese Anonymität zu ganz neuen Problemen führen. Näheres dazu in meinem Blog: Informationstechnische Datensammlung auf Brati-Blog
Das halte ich für ein großes Problem, was ja auch durch das Experiment, das Benno in meinem Blog in den Kommentaren verlinkt hat, bewiesen wird.
Wenn ich mich recht erinnere, hat sich übrigens in Belgien gezeigt, dass sich Personen wesentlich weniger gern an Journalisten wenden, um als Informanten zu dienen. Sie haben einfach Angst, dass man Rückschlüsse auf sie ziehen könnte, wenn der Artikel veröffentlicht wurde. Das muss meiner Meinung nach nicht einmal der Staat sein. Selbst bei wichtigsten Daten zeigen sich immer wieder \"Missgeschicke\". So hat die Bundeswehr Daten gelöscht und zuerst gesagt, sie könnten sie nicht rekonstruieren. In England kamen Daten sogar abhanden. Genau da liegt ein Problem! Wenn die Verbrecher, die von dem Artikel des Journalisten betroffen sind, an die Daten kommen, dann hat der Informant kein schönes Leben mehr.
Und Daten bei der VDS müssen ja im Internet (geschützt) verfügbar sein, damit die Behörden jederzeit darauf zugreifen können. Wer versichert uns, dass die Provider da keine Fehler im Programm haben, weil sie nicht sauber gearbeitet haben?
Beim Zusammensuchen der Links habe ich irgendwie den roten Faden verloren... Also schließe ich nun ab und hoffe, dass ich einige Informationen beisteuern konnte.
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 02.01.2008 17:01 Uhr
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Zitat: Wenn ich mich recht erinnere, hat sich übrigens in Belgien gezeigt, dass sich Personen wesentlich weniger gern an Journalisten wenden, um als Informanten zu dienen. Sie haben einfach Angst, dass man Rückschlüsse auf sie ziehen könnte, wenn der Artikel veröffentlicht wurde.
Genau das ist es. Wenn man überwacht wird, nimmt man, mehr oder weniger Freiwillig, weniger Gebrauch von seinen Freiheitsrechten. Und das ist natürlich ideal für einen Staat.
Zitat: Was meinst du mit \"aufgenommen\"? Von Überwachungskameras? Da muss meines Wissens nach ein Schild angebracht sein, dass überwacht wird, damit du dich theoretisch fernhalten könntest.
Das Problem ist nur, dass es evtl bald nicht mehr geht. In England pflastern die ja alles mit Kameras zu und da stehen zwar Schilder, die einen darüber informieren. Aber du kannst dich in der innenstadt beinahe nicht mehr bewegen, wenn du nicht aufgenommen (von Kameras) werden willst.
Zitat: (2)Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Das erinnert mich jetzt an Art. 48 in der Weimarer Republik
Zitat: Ich glaube nicht, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung greift - solange du in der U-Bahn nicht identifiziert wirst.
Die heutige Technik ist aber gut genug, um eine Person zu identifizieren. Jedes halbwegs gute Handy hat mitlerweile eine Kamera, die dafür schon genügen würde.
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 02.01.2008 17:40 Uhr
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Zitat von brott: Nicht ganz richtig. Bis dato war es explizit verboten, Daten zu speichern. Eine Ausnahme waren Anbieter
ja. was ich in erster Linie meinte ist, dass eben Verbindungsdaten gespeichert und für Behörden somit im Einzelfall verfügbar sind.
Allerdings bisher nur in einem recht begrenzten Rahmen.
Stellt sich bei Ermittlungen heraus, dass Sachverhalte weiter als z.b. 6 Woche zurück greifen wurde es oftmals problematisch.
Zitat von derdeagle: Dann sollen sie die Verdächtigen (bei denen sie wirklich Stickhaltige Beweise haben) überwachen und nicht die ganze Bundesrepublik.
Genau darin steckt ja das Problem, denn mit Beginn der Emittlungen weiß man meist nicht, wer alles zu der beteiligten gehört.
Zitat: und ich will eben nicht, dass unbedingt jeder weiß
Sorry, aber mit \"wollen\" hat das nix zu tun. Ich persönlich will diesen Zustand auch nicht, aber ich sehe den Mehrwert darin.
Zitat von brott: Vermutlich weil bei dem Gesetz die Musikindustrie stark in der Lobby aktiv war Vielleicht...
Aber mal ernsthaft: wer eine weiße Weste hat, hat nix zu befürchten.
Mich wunderte eben nur, dass die erste Assoziation auf \"Musiktauschbörsen\" fiel. Nicht auf Internetkommuniktaion, Handykommuniktaion oder sonst was! ;-)
Zitat: Ich bin der Meinung, dass bereits die Speicherung meiner gesamten sozialen Kontakten, meines gesellschaftlichen Lebens, einen ziemlichen Eingriff in meine Privatsphäre bedeutet.
Gut, aber die Speicherung die Information ist doch nix neues. Die Daten werden nur ein paar Wochen länger aufgehalten.
Zitat von brott: Mit Terrorismus kann man doch inzwischen alles durchsetzen.
...mit Terrorismus und Umweltschutz. ;-) Das sind doch gerade die Schlagworte in der deutschen Regulierungswut.
Zitat von malexmave: Und jetzt beweis mal, dass du es nicht warst.
Nein, so funktioniert das nicht. Beschäftige dich mal mit den Grundlagen des Strafrechtes und Rechtstaates. Bestes Beispiel sind die Aktionen gegen Kinderpronografie in den letzten Wochen in Berlin. Da fehlte es an Beweisen. Ein IP-Loggingeintrag auf einer solchen Seite konnte nicht als beweiß dienen, dass der Nutzer wissentlich und vorsätzlich, noch nicht mal fahrlässig auf dieser Seite war. Und das stimmt ja auch.
Zitat von webspace4free: ch meine auch in letzter Zeit auf heise.de ein Zitat eines Politikers gelesen zu haben, in dem behauptet wird, dass \"Interessierte\" (in dem Fall wohl die Musikindustrie) Zugriff erhalten können.
Nein, mit den (laut Zitat) andere Bedarfsträger sind eher andere Behörden gemeint. Also andere als \" Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt \"
Es gibt noch diverse andere Kriminal- und Strafverfolgungsbehörden, die gemäß deutscher Gesetzgebung solche Daten verwenden dürfen.
Zitat von zombie3456: Außerdem kann man bei einer Hausdurchsuchung zuschauen.
Hier sollte man aber auch unterschieden. Eine Wohnungsdurchsuchung mit Anwesenheit des Mieters darf nicht mit einer Observation vergleichen werden. Letzteres ist eher mit der Onlinedurchsuchung vergleichbar. Das hat eine Qualität wie das Abhören von Telefonaten. Arbeiten also, die in die Ermittlungstätigkeit fallen und damit im Vorfeld eines Zugriffes.
Zitat: Und Daten bei der VDS müssen ja im Internet (geschützt) verfügbar sein, damit die Behörden jederzeit darauf zugreifen können
Geh mal davon aus, dass die Behörden nicht per Internet Daten abgleichen.
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 02.01.2008 23:34 Uhr
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Zitat von brott:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Im Absatz 2 steht das Wort \"Beschränkungen\". Die Vorratsdatenspeicherung ist aber nicht im Sinne von Absatz 2, da die Daten (irgendwann garantiert) zentral gespeichert werden.
Derzeit zwar bei den Anbietern, aber selbst dort können sie durchsucht werden.
Demnach ist die VDS keine Beschränkung, sondern faktisch einer Ausser-Kraft-Setzung von Absatz 1.
Es wäre das Gleiche, wenn alle Briefe nur noch im Klartext oder anders ausgedrückt, nur noch ohne Umschlag, verschickt würden und von jedem ein Abzug vor der Zustellung gemacht würde.
Und ich meine, oben wieder die Aussage \"nur bei schweren Straftaten\" gelesen zu haben.
Leute, noch mal zur Info: Das ist die Empfehlung aus der EU-Richtlinie (die hoffentlich demnächst für unzulässig erklärt wird). In den VDS-Gesetzen ist zusätzlich noch die Rede von minderen, minderschweren Straftaten und sämtlichen Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden. Ich weiß nicht, ob ihr euch was darunter vorstellen könnt. Anders ausgedrückt: Schreibe irgendwem, den du nicht leiden kannst, eine Drohmail oder einen Haufen Ausdrücke. Nach dem Sinn der VDS-Gesetze kann derjenige dich nun ohne Probleme Anzeigen und Verklagen, da ja genügen \"Beweisdaten\" gegen dich vorliegen. So einfach wie jetzt war das noch nie.
Noch ein paar Schlussworte: Ich hoffe, dass viele von euch sich der Sammelklage vor dem BVG angeschlossen haben. Das ist leider der letzte, noch mögliche Weg.
In diesem Sinne, Frohes Neues.
Lg derpate171
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 02.01.2008 23:57 Uhr
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Zitat von derpate171: Demnach ist die VDS keine Beschränkung, sondern faktisch einer Ausser-Kraft-Setzung von Absatz 1.
Es wäre das Gleiche, wenn alle Briefe nur noch im Klartext oder anders ausgedrückt, nur noch ohne Umschlag, verschickt würden und von jedem ein Abzug vor der Zustellung gemacht würde.
Auch wenn ich selbst gegen die VDS bin...
So einfach ist es leider nicht. Das GG regelt genau die \"freiheitlich-demokratischen Grundprinzipien\" in der deutschen Rechtssprechung. Des Weiteren existieren sowohl Landes-, als auch Bundes-Gesetze, die genau regeln, wann eine Gefährdung der freiheitlich-Demokratischen Grundordnung vorliegt.
Für alle, die es genau wissen wollen und auch ein wenig Gesetze lesen können, kann der vollständige Gesetzestext hier nachgelesen werden.
Gruß,
Matze
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 03.01.2008 11:02 Uhr
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Zitat von Taxidriver05: Des Weiteren existieren sowohl Landes-, als auch Bundes-Gesetze, die genau regeln, wann eine Gefährdung der freiheitlich-Demokratischen Grundordnung vorliegt.
Schön, dass es solche Gesetze gibt. Nur warum greifen sie nicht? Ich erinnere mich da an einen Artikel im GG, welcher genau regelt, was mit Personen oder Gruppierungen passieren soll, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen (Art. 18 und 19).
Mein Frage dabei ist, warum dieser Artikel von niemanden angewandt wird. Für mich sind im Artikel sämtliche Kriterien erfüllt:
- Es werden Gesetze eingebracht, die verfassungswidrig sind
- Es werden Gesetze ZUGELASSEN, die verfassungswidrig sind
- Es werden Gesetze eingebracht, die Teile des GG ausser Kraft setzen oder relativieren
Um es mal krass zu sagen: Die einzige deutsche Institution, die sich anscheindend wirklich noch für die Verfassung und das GG interessiert, ist das BVG. Denn fast alle Sicherheitsgesetze von Schwarz/Rot wurde samt und sonders vom BVG für ungültig erklärt. Meist war der Grund oder einer von vielen die Verfassungswidrigkeit.
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 03.01.2008 14:54 Uhr
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Zitat: Aber mal ernsthaft: wer eine weiße Weste hat, hat nix zu befürchten
Das ist doch sehr naiv gedacht. Wenn man will, dass seine Privatsphäre eingehalten wird, heißt das nicht, dass man ein verbrecher ist. Irgendeiner hat mal gesagt (fragt mich nicht wer) \"Ein Staat, der seine Bürger verdächtigt ist selber verdächtig\" Und genau das ist momentan in Deutschland der Fall.
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