Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich hatte über einen 1&1-Vertrag eine Homepage bekommen (So ein inklusiv-ding halt), und als der Vertrag gekündigt wurde, war die Domain natürlich futsch. So weit, so normal. Als ich sie neu registrieren wollte, damit ich sie weiterhin nutzen kann, merkte ich, das 1&1 sie immernoch nicht bei der DENIC (Oder wo auch immer) abgemeldet hatte. Ich dachte mir "Naja, dauert halt, habe ich etwas geduld". Als ich heute zum test mal auf die Seite gegangen bin, war es aber eine dieser elendigen Seiten, die nur aus Werbung bestehen.
Ich hab bei DENIC mal eine WhoIs-Abfrage gemacht, die ergab, das der Eigentümer der Domain in Aachen sitzt, die techniker aber in Signapur. Auf den gleichen Eigentümer ist eine Weitere Werbungsdomain aufgeschaltet (Produktenet.de, meine ist malex-mave.de).
Meine Frage ist: Gibt es eine möglichkeit, meine Domain zurückzubekommen, ohne gleich vor gericht gehen zu müssen? In den DENIC-Richtlinien steht etwas von einem "Markenanspruch" o.ä..
Zitat:
Zunächst sollten Sie sich soweit wie möglich Gewissheit darüber verschaffen, wer tatsächlich das bessere Recht hat. Zu diesem Zweck müssen Sie sich nicht nur darüber im klaren sein, welche Rechte Ihnen selbst zukommen, sondern auch Recherchen darüber anstellen, welche Rechte (etwa in Gestalt einer Marke oder einer Firma) zugunsten des Domaininhabers bestehen. Besonders wichtig ist dabei die sog. Priorität, das heißt die Frage, wessen Rechte schon länger bestehen. Insofern wird es, auch angesichts der inzwischen umfangreichen und nicht immer einheitlichen Rechtsprechung, erforderlich sein, sich auch rechtlich - ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - umfassend zu informieren. Wenn Sie danach tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, die Domain stehe eigentlich Ihnen zu, müssen Sie sich mit dem Domaininhaber auseinandersetzen und - notfalls auf dem Rechtsweg - versuchen, ihn zur Freigabe der Domain zu bewegen. In diese Auseinandersetzung mischt die DENIC sich weder zu Ihren noch des Domaininhabers Gunsten ein. Gleichwohl kann die DENIC durch einen DISPUTE-Eintrag sicherstellen, dass der Domaininhaber sich der Auseinandersetzung mit Ihnen nicht entzieht.
Heißt das, das ich, weil ich ja schon recht lange als malexmave und mit malex-mave.de bzw der Malex Mave AG unterwegs bin, einen längeren Markenanspruch habe und daher die "herausgabe" der Domain verlangen kann? Oder braucht es dazu eine eingetragene Trademark?
Und: Sollte die angegebene Adresse des Eigentümers nicht stimmen, kann die DENIC den Account / die Adresse dann löschen?
THX schonmal für die Hilfe,
malexmave