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| Thread: GEMA-GebührenTags:
 22.06.2007 08:23 Uhr
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Hä? Das kapier ich nicht. Du meinst, wenn ich ein Künstler bin, bei dem man bei der GEMA was bezahlen muss, dann muss ich nichts zahlen, weil es mein eigenes Produkt ist und sonst muss ich irgendwo bezahlen aber nicht bei der GEMA? Mach nen Vorschlag, wo ich dann bezahlen soll.
NEIN, ich werde nicht bei dir bezahlen
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 22.06.2007 08:51 Uhr
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Zitat von dem tollen fayron: [OT]
ich kann mir meinen Post durchlesen, sooft ich will.... ich sehe keinen Sinn darin... also alles ganz normal.
[/OT]
Sagt alles, oder?
___________________________ ...
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 22.06.2007 11:30 Uhr
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In D. ist es leider so, dass man, sobald man auch EIGENE Songs vorspielt, abspielt etc. man dafür der GEMA Geld zahlen muss. Im Normalfall sollte man alles wiederbekommen (GEMA nimmt ja Geld ein, welches dann für den Künstler ist) - aber da ist wieder ein Hacken: Es gibt einen Mindestbetrag. Dies heißt, du kannst so 40-50 EUR an die GEMA zahlen - bekommst aber nichts zurück - eben wegen Mindestbetrag unterschritten (selber schon gehabt).
Alles totale Verarsche und Geldschneiderei.
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 22.06.2007 11:43 Uhr
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Naja ich kann mir nicht vorstellen dass man der GEMA zahlen muss, wenn man seine eigenen Stücke vorführt, wenn man das nicht will und deswegen habe ich mal gesucht und das hier in der Wikipedia gefunden:
Zitat von Wikipedia: Die Mitgliedschaft in der GEMA ist notwendigerweise freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht automatisch ergebenden Rechte zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten sind und die Wahrnehmung derselben nur von diesem an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen werden können. (Das Urheberrecht selbst ist in Deutschland nicht übertragbar). Es bleibt einem Urheber also vorbehalten, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder dies der GEMA zu übertragen.
D.h. deine eigenen Sachen kannst du so oft du willst verbreiten und das auch wo du willst, theoretisch wäre es sogar möglich das in eine Tauschbörse zu tun und es wäre sogar legall wenn andere diese von dir ziehen würden wenn du nichts dagegen hast, (das ist auch eigentlich Sinn einer Tauschbörse) denn DIR gehört das was du erstellt hast und nicht irgendjemand anderem und auch nicht der GEMA! Du könntest es genauso auch 100fach auf CDs brennen und weitergeben, du kannst es zum Download anbieten, du kanst es in einem eigenen Internetradio veröffentlichen oder sonst was damit machen, sofern die Musik auch wirklich zu 100% dir gehört oder die anderen denen sie gehört damit einverstanden sind. So wäre es auch möglich die Musik anderer in deinem Webradio abspielen zu lassen, WENN du deren Erlaubnis hast und das ganze sogar ohne irgendwelche Gebühren zu zahlen!
Zitat von derpate171: In D. ist es leider so, dass man, sobald man auch EIGENE Songs vorspielt, abspielt etc. man dafür der GEMA Geld zahlen muss. Im Normalfall sollte man alles wiederbekommen (GEMA nimmt ja Geld ein, welches dann für den Künstler ist) - aber da ist wieder ein Hacken: Es gibt einen Mindestbetrag. Dies heißt, du kannst so 40-50 EUR an die GEMA zahlen - bekommst aber nichts zurück - eben wegen Mindestbetrag unterschritten (selber schon gehabt).
Alles totale Verarsche und Geldschneiderei.
Das ist vielleicht so wenn man zur GEMA rennt um dort Mitglied zu werden, wenn nicht dann nicht!
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 22.06.2007 13:05 Uhr
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Zitat von BPhoenix: Das ist vielleicht so wenn man zur GEMA rennt um dort Mitglied zu werden, wenn nicht dann nicht!
Sobald man eine öffentliche Aufführung macht (dazu zählt auch Online), steht die GEMA auf\'m Plan und will Geld haben.
Das ist keine Kann-Bestimmung, sondern eine Soll-Bestimmung.
Da kann man Mitglied sein oder auch nicht, ist eben so.
Dies kann ich eben aus eigener Erfahrung bestätigen. Wir spielten bei einem Fest eigene, komplett selbstkomponierte und selbstgeschriebene Songs - und die GEMA kam und sagte \"Geld her\".
Wenn sich mittlerweile was geändert haben sollte, bitte sagt es mir.
Meine Ausführungen beziehen sich auf Oktober \'06. Da war es noch so.
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 22.06.2007 13:14 Uhr
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Zitat: Sobald man eine öffentliche Aufführung macht (dazu zählt auch Online), steht die GEMA auf\'m Plan und will Geld haben.
Das ist keine Kann-Bestimmung, sondern eine Soll-Bestimmung.
Da kann man Mitglied sein oder auch nicht, ist eben so.
Dies kann ich eben aus eigener Erfahrung bestätigen. Wir spielten bei einem Fest eigene, komplett selbstkomponierte und selbstgeschriebene Songs - und die GEMA kam und sagte \"Geld her\".
Joa das kann sein dass sie auf der Matte stehen wenn etwas öffentlich gespielt wird, jedoch wenn das von dir kommt können die rein gar nichts machen! Denn ihre Aufgabe ist es eigentlich danach zu schauen dass der Urheber für seine Werke entlohnt wird. Das bist in dem Fall DU und wenn DU nicht willst dass DU dafür zahlst dass DU es aufführst damit DU Geld dafür bekommst dann meldest DU das Werk eben nicht bei der Gema an und dann kann die Gema auch nicht von DIR Geld dafür verlangen dass DU dein Werk auf einer öffentlichen Veranstlaung aufführst, denn alleine bei DIR liegt das Urheberrecht und das besagt dass DU damit alles machen kannst, was DU willst und da kann sich die GEMA noch so krumm stellen, ihnen gehört nicht DEIN Werk!
Und ich glaube du hast dich von denen einfach übers Ohr hauen lassen, wenn die Musik wirklich von euch kam. Genauso wie es z.B. mit der GEZ ist, die gehen auch z.B. in Fernsehläden und verlangen von den Läden GEZ Gebühren für das Betreiben der Fernseher obwohl die das in dem Fall gar nicht dürfen!
Tja und nur weil jemand daher kommt und meint dir Geld abknöpfen zu können heisst das nicht dass es auch wirklich so ist!
Also meiner Meinung wäre das ein Grund gewesen die GEMA zu verklagen, am Besten du hättest dich davor darüber schlau gemacht anstatt einfach blindlinks etwas zu aktzeptieren!
Und meiner Meinung bei Rechtsdingen ist immer noch, nicht von Leuten beraten lassen die kein Jurastudium hinter sich hatten, also geh einfach zum Anwalt!
Und nein ich hatte kein Jurastudium aber das was da oben steht sagt mir zumindest mein gesunder Menschenverstand. Aber manchmal ist es eben so, dass dieser in der Bürokatie auf der Strecke bleibt...
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 22.06.2007 14:41 Uhr
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Ich hab denen mal ne Mail geschrieben:
Zitat:Hallo,
ich bin gerade im Begriff, für meine Homepage ( www.malex-mave.de) ein
Webradio aufzubauen, das meine eigene Musik spielen soll (Keine Fremde
oder geschützte). Muss ich damit Gebühren an Ihre Gesellschaft zahlen?
Vielen Dank schon jetzt,
Max Maass
Die Antwort ist:
Zitat: Sehr geehrter Herr Maass,
Sie benötigen nur eine Lizenz der GEMA, wenn Sie GEMA Repertoire nutzen. Sollten Sie ausschließlich GEMA freie Musik spielen, muß die Genehmigung von den jeweiligen Komponisten oder deren Verlagen eingeholt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefanie Gardner
GEMA
Direktion Rundfunk und Neue Medien
Rosenheimer Str. 11
81667 München
Telefon (089) 4 80 03-216
Telefax (089) 4 80 03-239
D.H. ich brauche meine Genehmigung, um meine Musik aufzuführen. Hmmm, wie bekomme ich die mal?
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 22.06.2007 15:03 Uhr
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Hi,
also ich finde es sehr unwarscheinlich das wenn ich meine eigenen Songs irgendwo öffentlich vorspiele ich der GEMA etwas in den Hintern pumpen muss. Finde ich sinnlos und kann mir das nicht vorstellen. Wenn ich was mache, dann ist es mein Eigentum und sollte ich andere Sachen von anderen benutzen, dann muss ich zahlen klar. So einfach, aber für eigene Sachen GEMA zahlen ist lächerlich. Stimme \"B\" da voll und ganz zu!
Gruß Marko
___________________________ Und falls wir uns nicht mehr sehen: Guten Morgen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht.
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 22.06.2007 15:18 Uhr
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Und die Mail ist nun zumindest der Beweis, also hat dich die GEMA verarscht derpate171, man könnte schon sagen du wurdest von der GEMA beklaut. Das nächste mal bei sowas einfach mal informieren und nicht alles aktzeptieren was von irgend einer Organisation kommt, das ist schon fast wie mit Spammails wo man aufgefordert wird was zu zahlen.
Zitat:D.H. ich brauche meine Genehmigung, um meine Musik aufzuführen. Hmmm, wie bekomme ich die mal?
Entweder fragst du dich selber mündlich, oder noch besser du machst nen Vertrag in dem dir ausdrücklich erlaubt wird dir deine eigene Musik zu spielen. Also frag einfach den Macher, dich ob er dir eine Erlaubnis schreibt, dann sollte der Macher also du da drunter unterschreiben und er, also du sollte es dir dann zukommenlassen und du musst dann nur noch deine Unterschrift druntersetzen  ....
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 22.06.2007 15:58 Uhr
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Wie ist das eigentlich mit Musik und MP3s? Kann ich einfach MP3s aus meinem Archiv in einem Webradio senden, wenn ich GEMA bezahlt habe oder wie schauts da aus? Auch wider blechen oder nur, wenn original CD vorhanden ist?
___________________________ Und falls wir uns nicht mehr sehen: Guten Morgen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht.
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