Zitat:ps.: allerdings weiß ich nicht ab wann die provider verpflichtet sind deine daten frei zugeben
Ich würde einfach mal schätzen bei einem Gesetzesverstoß.
Da kleinere Dinge aber zu klein sind um von der Behörde verfolgt zu werden, wird da aber wohl auch keiner nachfragen.
Da ich aber weder Jurist noch Provider-Anbieter bin, kann ich diese Frage natürlich auch nur mit meinem Kenntnis von Rechtssprechung einschätzen. (ich ging jetzt von soeinem Abgeordnetenschutz aus, den wir in Gemeinschaftskunde angesprochen haben, und der auch bei Gesetzesverstoß erlischte.. Wie hieß das.. Ich glaube Immunität oder so..)
Zitat:
Wäre Bittorrent laufen lassen und weniger als 3 filme saugen wohl genüged schlimm um es als Übertreibung darzulegen?
Beim Esel und auch beim Torrent kommt es darauf an, was du runterlädst. (einfach mal so gesagt, weil bei Torrent ja auch sehr viel Linux-Distributionen und so verteilt wird)
Ich beantworte die Frage einfach mal, weil ich Lust habe. Klar heiße ich nicht Bigzed ^^
Also 3 Filme dürfte für die Internetfahnder Deutschlands wohl zu wenig zur richtigen Verfolgung sein. Die kümmern sich um größere Dinge.
Jedoch eine Plattenfirma könnte, wenn sie Lust hat und eine Loggingfirma beaftragte (oder es selbst macht), dir eine Abmahnung schicken.