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Forum » Forum: Off-Topic » Thread: Alkohol ab 18

Thread: Alkohol ab 18

Seite 1 von 212

25.05.2008 23:17 Uhr

 

Status: offline
Hallo...
Ich habe da mal eine Frage:

Ich habe gehört, dass Alkohol ab dem 1.1.08 nur mit dem Mindestalter von 18 Jahren gekauft und getrunken werden darf.
Das habe ich auch anfangs geglaubt, aber ein Freund sagte mir, dass das nicht ganz richtig sei und der Verzehr und der Erwerb von Alkohol wie zuvor ab 16 Jahren gestattet sei.

Dann hab ich einfach mal gegoogelt und einige Foren gefunden die über das Thema diskutieren, aber alle Beiträge sind vor dem 1.1.08 geschrieben worden.
Die meißten der Beiträge sagen aus, dass es keine Änderung gäbe, und dass möglicherweiße eine Verwechslung mit der am 1.9.2007 in Kraft getretenen Gesetztesänderung des Tabakkonsums ab 18 vorläge.
Zudem habe ich nach dem JuSchG gesucht, aber nur Versionen mit dem Alkoholkonsum ab 16 gefunden.

Nun wollte ich fragen, ob jemand weiß wie die aktuelle Rechtslage in dieser Richtung aussieht!

Ich bedanke mich schon im vorraus für die Antworten!
1 mal bearbeitet
25.05.2008 23:29 Uhr

 

zombie3456
Programmierer
Status: offline
Wikipedia ist zwar keine sichere Quelle, aber ich will nun nicht mehr in Gesetzestexten rumsuchen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Alkohol#Jugendschutz

Nun habe ich doch noch gesucht

Die aktuellste Version des JuSchuG kannst du auf der Webseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ansehen. Sie wurde zuletzt am 01.09.2007 verändert.
http://bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=5350.html
Zitat:
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person
begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden.
Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder
durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische
Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes
dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten,
§ 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der
Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Markenoder
Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten
und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

Was hier vielleicht neu hinzukam und für Verwirrung sorgte, ist der Absatz 4 über "[a]lkoholhaltige Süßgetränke".
1 mal bearbeitet
___________________________
DURATIVUM | Blog zur Sprache Latein
26.05.2008 11:52 Uhr

 

Status: offline
Ich hab mal ne Kassiererin bei Aldi zusammengepflaumt, weil sie mir kein Bier verkaufen wollte.
Ich konnte sie dann überzeugen, dass Bier und Wein ab 16 sind.
___________________________
FreeBASIC
Aktuelle Version: 0.18.5b
26.05.2008 13:45 Uhr

 

Status: offline
Die Probleme kenn ich nicht, seit ich 15 bin, halten mich die Leute generell für drei bis acht(!!!) Jahre älter als ich bin.

Ich hoffe das kehrt sich dann mit 30 wieder um ...

Zum Thema - Als ob dieses Verbot etwas bringen würde. Jeder Jugendliche der sich betrinken will, wird es tun. Egal ob er sich den Alkohol direkt oder indirekt organisieren muss.
___________________________
"Etre fort pour être utile" - Georges Hébert
26.05.2008 17:39 Uhr

 

Status: offline
Naja betrinken ist etwas hart gesagt!

Ich habe nur bald Geburtstag (Naja - in 4 Monaten xD) und wollte mich nur mal informieren, da es da ein paar Gerüchte gibt!
26.05.2008 18:35 Uhr

 

Status: offline
Zitat:
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person
begleitet werden.


Heißt das, ein Erziehungsberechtigter kann theoretisch seinem 10-jährigen Sohn erlauben Bier zu trinken? Abgesehen davon, dass das Ärger mit dem Jugendamt gibt?
26.05.2008 19:02 Uhr

 

Status: offline
Also ich weiss nicht, wie es bei euch in Deutschland ist, aber bei uns in der Schweiz verkauft COOP Alkohol generell nur noch an über 18 jährige

Quelle: http://www.bluewin.ch/de/index.php/22,43905/Coop_erhoeht_Alterslimite_fuer_Alkohol ... _18_Jahre/

MFG Exclusive

PS: *grummel* die versauen mir meinen ganzen Geburtstag --> werde am 2.6.2008 16...
___________________________
http://www.roger-page.ch.vu
26.05.2008 22:22 Uhr

 

Status: offline
Tja dann wird das etwas mit den AGBs oder der ausordnung von COOP zutun haben, falls man in der schweiz zum beispiel an tankstellen noch alkohol unter 18 kauen darf!
27.05.2008 17:00 Uhr

 

Status: offline
@soapy: Ich kaue auch immer Alkohol  :lol: 
@topic: So wie ich diesen Artikel verstanden habe gilt das ausschließlich für COOP
___________________________
FreeBASIC
Aktuelle Version: 0.18.5b
27.05.2008 18:17 Uhr

 

tom
Status: offline
Früher ging man mit nem Sixpack Cola und nem Rucksack voller Fleisch/Würstel auf einen abgelegenen Ort (Wald, Fluss etc.), machte n halbwegs brauchbares Lagerfeuer und amüsierte sich.

Heute muss sich jeder dritte Jugendliche ins Koma trinken, damit er weiß, dass er Geburtstag hatte...
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