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Forum » Forum: Schule & Ausbildung » Thread: Schulpflicht über 18?!?

Thread: Schulpflicht über 18?!?


19.08.2008 17:13 Uhr

 

Status: offline
Hallo Leute,

wir hatten kürzlich in der Schule eine kleine Diskussion, wann man schulpflichtig ist und wann nicht.
Mein Lehrer meine, wenn man über 18 Jahre alt ist, sich aber für ein z.B. 12. Schuljahr eingetragen (oder nicht ausgetragen) hat besteht die Schulpflicht für dieses Jahr weiter. Soweitgehend, dass man von der Polizei abgeholt wird, wenn man es nicht macht  :conf:  .

Weiß einer von euch mehr darüber? Ich denke nämlich es ist Quatsch.

Bye, NoTrace
1 mal bearbeitet
___________________________
Lasst uns Cybton wieder groß machen! Yes We Can!
19.08.2008 17:21 Uhr

 

Status: offline
Hm also soweit ich weiß ist man ab dem 18. Jahr NICHT mehr Schulpflichtig deshalb ist es der Schule auch freigestellt dich nach eine Abmahnung beim zweitem mal wegen nicht erscheinen einfach zu entlassen.
Allerdings besteht glaube eine zeitweise Schulpflicht wenn man z.b in der Ausbildung ist!
Berufsschüler müssen 1-2x die Woche dann noch die Schulbank drücken.
mfg^^
___________________________
Seh ma bei meinen tuts rein
19.08.2008 17:28 Uhr

 

Status: offline
In Österreich besteht die Schulpflicht bis zum Abschluss des 9. Schuljahr. Hat man dieses abgesessen, ist man "frei". Meldet man sich jedoch an einer höheren Schule an, die länger dauert, hat man die sogenannte Anwesenheitspflicht. Die hat jedoch nichts mit der Schulpflicht zu tun.

Das Ignorieren der Anwesenheitspflicht führt im schlimmsten Fall zum Rauswurf in der betreffenden Schule, während das Verweigern der Schulpflicht (insbesondere für die Eltern) schlimmere Folgen hat.

Diese Sonderfälle könnten aber ein paar Ausnahmeparagraphen besitzen. Wobei ein 18 Jähriger in Österreich nicht mehr in die Schule gehen muss wenn er für die 12. Klasse eingeschrieben ist. Ob das auch so ist wenn er noch nicht die 9. Klasse hinter sich hat, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
___________________________
"Etre fort pour être utile" - Georges Hébert
19.08.2008 18:21 Uhr

 

Status: offline
Zitat:
Hm also soweit ich weiß ist man ab dem 18. Jahr NICHT mehr Schulpflichtig

Ah wäre mir jetzt neu ... die Schulpflicht hat nämlich nichts mit dem Alter zu tun ...

Aber es gibt im Internet ne kleine Seite die nennt sich Wikipedia :P
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

Zitat:
Soweitgehend, dass man von der Polizei abgeholt wird, wenn man es nicht macht  :conf:  .

Doch das gibt es wirklich aber kannst davon ausgehen das das nicht zu nem Art Taxi unternehmen ausartet ^^ und auch nur dann gemacht wird wenn es von der Schule angefordert wird also nicht gleich beim ersten mal
2 mal bearbeitet
___________________________
I've lost a machine... literally _lost_ it responds to ping, it works completely, I just can't figure out where in my apartment it is.
19.08.2008 18:30 Uhr

 

Status: offline
Gutes Beispiel:

Ich bin 18 Jahre alt, und hab ne Ausbildung zum Anwendungsentwickler angefangen. Nun hab ich wieder zwei Jahre Schulpflicht. (Hab das erste Jahr übersprungen)
___________________________
Visit: www.sim4000.de
Ein ball rollt um die Ecke und fällt um.
Intelligenz ist, wenn mein weiß, dass man doof ist.
19.08.2008 21:14 Uhr

 

Status: offline
Soweit ich weiß, ist Schule Ländersache.
Hier mal der Auszug aus dem Hessischen Schulgesetz:
Zitat von http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM_15/HKM_Internet/na ... 91921321b2 :

§ 59
Dauer der Vollzeitschulpflicht

(1) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Jahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9.

(2) Für Schülerinnen und Schüler, die das Ziel der Hauptschule nicht erreicht haben, kann auf Antrag der Eltern die Schulleiterin oder der Schulleiter die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr, das Staatliche Schulamt in besonderen Fällen um bis zu zwei weitere Jahre verlängern, wenn begründete Aussicht besteht, dass durch den weiteren Schulbesuch der Abschluss erreicht wird.

(3) Für Jugendliche, die nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht (Abs. 1) weder eine weiterführende Schule besuchen noch in ein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit von einjähriger Dauer eintreten, wird die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr verlängert.
___________________________
MFG Jan
"funzt nicht" ist keine gültige Fehlerbeschreibung!*haarerauf*
http://www.sysprofile.de/id30821
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