*oops* war mein Verlesen, sorry.
Wenn ich schon schreibe, dann auch gleich ein paar neue Inputs:
Im deutschen Grundgesetz ist das Recht zu streiken verankert. Wenn das Arbeitsgericht in Nürnberg nun sagt, der Streik darf nicht stattfinden, weil er der Wirtschaft zu großen Schaden anrichtet und dies unverhältnismäßig wäre - haben sich die deutschen Gerichte dann nicht viel zu sehr der Wirtschaft verschrieben?
Immerhin ging es bei dem Streit um einen Streik von 4 Stunden im Güterverkehr! Im Regelbetrieb stört es oftmals die Bahn überhaupt nicht, wenn ein Transportzug 24 Stunden auf dem Abstellgleis steht - der Kunde wird schon warten (indirektes Zitat eines Lokführers heute in einer Radiodiskussion).
Was ist unser Grundgesetz überhaupt noch wert, wenn die Interessen der Wirtschaft an erster Stelle stehen?
Viele bringen das Argument, dass der Streik unverhältnismäßig ist, da die GDL nur einen Bruchteil der Bahnbeschäftigten ausmacht: Etwa 8.000 der ~200.000 Bahnmitarbeiter sind in der GDL organisiert. Trotz allem ist es erschreckend, dass diese 8000 Leute gesamt Deutschland lahm legen könnten. Aber ab welchem Prozentsatz/Anzahl von Streikern ist ein Streik dann \"verhältnismäßig\"?