Zitat:
Ähm du darfst nicht mal kopfhöhrer drinnen haben ...
Wenn man nur einen Stöpsel drin hat, ist das ok, das habe ich schon herausgefunden.
Zitat:
Du kannst davon ausgehen das der Polizist keinen blassen schimmer hat ob das Geräte mit dem Internet spricht oder nicht. Was auch nichts zur sache tut du hängst dich hier zusehr daran auf ob das Geräte ne Verbinungs ins Internet oder GSM/Netz bekommt das ist völlig egal du kannst so viele geräte wie du willst mitführen die das können sie dürfen dich beim Autofahren eben nicht ablenken deswegen steht in der STVO auch das wort Geräte drinnen und nicht Handy...
Anscheinend schon, denn wenn ich meine Musik mit einem MP3 Player höre hat niemand was dagegen, wenn ich das aber mit einem Handy mache, dann ist es gleich verboten.
Das klingt jetzt alles sehr pingelig von mir, aber ich will nicht viel Strafe zahlen, nur weil mein
MP3 Player theoretisch telefonieren kann.